Kurzzeitpflege

Die Fachstelle Rehabilitation und Gesundheitsförderung beschäftigt sich im Bereich Forschung mit der Kurzzeitpflege im Kanton St.Gallen. In einer ersten Analyse haben sich nachfolgende Problemstellungen gezeigt.
 

Die Akut- und Übergangspflege in Langzeiteinrichtungen wird aktuell wenig angeboten und entsprechend auch wenig genutzt. Die Gründe dafür sind eine unzureichende Finanzierung (hoher Selbstbehalt) sowie eine ungenügende Dauer (14 Tage).  Betroffene nehmen deshalb häufiger das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen temporären Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung mit dem Ziel, wieder nach Hause zurückzukehren. Dies wird in der Regel über die Pflegefinanzierung abgerechnet. Gesamtschweizerisch gibt es aktuell vier Kurzzeitplätze in Alters- oder Pflegeheimen pro 1'000 Personen über 80 Jahre. Die durchschnittliche Kurzzeitaufenthaltsdauer beträgt knapp 30 Tage.
 

Aufgrund der Zunahme an älteren Menschen ist in den nächsten Jahren mit einem höheren Versorgungsbedarf an der Schnittstelle «Spital» und «Versorgung zuhause» zu rechnen. Die Spitalaufenthalte werden kurz bleiben bzw. noch weiter verkürzt werden. Die Möglichkeit für eine Rehabilitation ist für viele ältere multimorbide Menschen häufig nicht gegeben. So bleibt die stationäre Langzeitpflege als Übergang, bis die Selbstständigkeit wieder soweit hergestellt ist, dass die Betroffenen nach Hause können.

Laufendes Projekt

Seit 2020

Daheim statt Heim – Förderung des Selbstmanagement von älteren Menschen in der stationären Kurzzeitpflege
Finanziert durch: Fachhochschule St.Gallen, Gesundheitsförderung Schweiz
Kooperationspartner: IFU-FHS, OZG-FHS, Pflegeheim Werdenberg, Alterswohnsitz Bürgerspital St.Gallen, Alterszentrum Kreuzlingen, Helsana Versicherung AG, CSS Versicherung, Stiftung Pro Senectute Kanton St. Gallen
Projektleitung: Heidrun Gattinger und Myrta Kohler

Das Projekt«Daheim statt Heim» wird durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung von Gesundheitsförderung Schweiz.
Die Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) unterstützt Menschen, die von nichtübertragbaren Krankheiten (NCDs), Suchterkrankungen und/oder psychischen Erkrankungen betroffen sind oder in Bezug auf diese drei Krankheitsbereiche erhöhte Erkrankungsrisiken aufweisen.
Die Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung wurde geschaffen, um innovative Ansätze und die Entwicklung von Gesundheitspfaden entlang der gesamten traditionellen Versorgungskette zu unterstützen. Im Kontakt mit der Gesundheitsversorgung sollen Betroffene künftig vermehrt präventive Angebote nutzen können. 
www.gesundheitsfoerderung.ch/pgv 

2019

Stationäre Kurzzeitpflege im Kanton St. Gallen – Analyse der Ist-Situation
Finanziert durch: Fachhochschule St.Gallen, Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen
Projektleitung: Heidrun Gattinger und Myrta Kohler