Forschungsprojekt

Richtlinien für Spielräume

Die Erstauflage der Pro Juventute Richtlinien 1971 setzte Standards für die Gestaltung von kindgerechten Spielplätzen. Viele Gemeinden haben sie in ihren Baureglementen als Massstab für die Beurteilung und Qualitätssicherung bei Spielplätzen verbindlich verankert. Planungsakteure und private Bauherrschaften stehen vor neuen Herausforderungen. Die Planung von Freiräumen für Kinderspiel ist im Kontext der Siedlungsentwicklung nach innen für Gemeinden anspruchsvoller geworden. Während qualitativ hochwertige Freiräume gefordert sind, fokussieren planungs- und baurechtliche Vorgaben zu Spielplätzen meist auf quantitative Bestimmungen. Das führt vielerorts zu unbefriedigenden Lösungen.

Für die Stiftung Pro Juventute war diese Ausgangslage der Anlass, zusammen mit dem IFSAR Institut für Soziale Arbeit und Räume die neuen Richtlinien für Spielräume zu erarbeiten. Die Richtlinien stellen einen Perspektivenwechsel vom Spielplatz zum Spielraum dar. Sie zeigen den mit der Planung und Gestaltung von Spielräumen befassten Akteurinnen und Akteuren, wie dies gelingen kann.

Hier geht es zu den Pro Juventute Richtlinien (Link: https://pj.projuventute.ch/Richtlinien-fuer-Spielraeume.4038.0.html)

Zu den Richtlinien für Spielräume werden Weiterbildungsveranstaltungen in unterschiedlichen Kantonen werden durchgeführt. Ziel der Veranstaltungen ist es, Argumente für attraktive Spielräume, die Bedeutung und wichtige Qualitäten von Spielräumen sowie Wege zur Verankerung und Umsetzung der Richtlinien kennenzulernen und zu diskutieren.

Kontakt: Raimund Kemper

Laufzeit: 01.01.2018 - 31.10.2019

Projektfinanzierung:

Stiftung Pro Juventute