Zulassung zum Bachelor Physiotherapie

Für die Zulassung zum Bachelorstudium in Physiotherapie an der OST – Ostschweizer Fachhochschule ist ein Maturitätsabschluss, wie zum Beispiel eine Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität oder ein gleichwertiger Abschluss, notwendig.

Um Physiotherapie an der OST – Ostschweizer Fachhochschule studieren zu können, müssen Sie vor Beginn des Studiums ein zweimonatiges Vorpraktikum (Arbeitswelterfahrung) in einer Institution des Gesundheitswesens absolvieren. Der Umfang des Vorpraktikums beträgt 320 Stunden und einem Pensum von 80-100 Prozent. Davon ausgenommen sind Absolventen der Fachmaturität Gesundheit sowie Personen mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Fachangestellte/Fachangestellter Gesundheit (FAGE), Fachfrau Betreuung (FABE) mit pflegerischen Tätigkeiten und medizinische Praxisassistentin (MPA) mit praktischen Tätigkeiten am Patienten und absolvierter Berufsmaturität.

Ziel des Vorpraktikums ist, dass Sie einen Einblick in die Aufgaben und das Arbeitsumfeld der Physiotherapie erhalten. Dieses Praktikum müssen Sie in zwei aufeinander folgenden Monaten absolvieren. Für die Organisation des Vorpraktikums sind Sie selbst verantwortlich.

Eignungsabklärung

Die Eignungsabklärung beinhaltet drei Teile:
Erfüllung der formalen Zulassungsbedingungen, ein Motivationsschreiben und die Absolvierung einer digitalen Aufnahmeprüfung.

Bei der Anmeldung reichen Sie ein Motivationsschreiben ein. In diesem Text schildern Sie Ihre Motivation für das Bachelorstudium in Physiotherapie an der OST – Ostschweizer Fachhochschule. Das Motivationsschreiben sollte einen Umfang von maximal 2 A4-Seiten umfassen. Die anschliessende Aufnahmeprüfung findet online statt und dauert rund 2 Stunden. In der Eignungsabklärung wird das analytische Denken sowie die Empathie- und Kommunikationsfähigkeit beurteilt.

Aufgrund der Erfüllung der formalen Bedingungen, der Beurteilung des Motivationsschreibens und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Ergebnisse werden die Studienplätze vergeben. Die Zuteilung der Studienplätze erfolgt in der Reihenfolge der erzielten Ergebnisse. Ein zugeteilter Studienplatz berechtigt nur zum Studienstart im Studienjahr für welches die Eignungsabklärung durchgeführt wurde. Wer zum Studium nicht zugelassen wird, kann die Eignungsabklärung einmal wiederholen.

Englischkenntnisse

Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Englischkenntnisse mit dem Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER).

Es wird erwartet, dass Studierende englischsprachige Texte lesen und englischsprachigem Unterricht folgen können.