Master of Science in Engineering (MSE) an der OST

Gebühren und Anmeldung

Sie interessieren Sich für ein Studium im Master of Science in Engineering an der OST? Finden Sie hier Informationen zu Anmeldefristen,  Semestergebühren, Finanzierungsmöglichkeiten und Anmeldung.

Anmeldefrist

Herbstsemester 2024 mit Beginn 16. September 2024:
1. Februar 2024 bis 30. April 2024 

Frühlingssemester 2025 mit Beginn 17. Februar 2025:   
bis 30. November 2024 oder nach Vereinbarung

Gebühren

Zulassungskosten
  • Anmeldegebühr (einmalig): CHF 200
    Die Anmeldegebühr als Bearbeitungsaufwand wird nicht zurückerstattet.
Studiengebühren
  • Semestergebühr (je Semester): CHF 1‘000 [1] 
  • Semestergebühr Langzeitstudierende (je Semester): CHF 1'500 [2]
  • Semestergebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz (je Semester): CHF 1'500 [3]
  • Semesterpauschale für beurlaubte Studierende (je Semester): CHF 200

Nicht inbegriffen in den Studiengebühren sind Prüfungskosten der internationalen Sprachprüfungen sowie Reise-, Verpflegungs- und Unterhaltskosten im Rahmen von Exkursionen, Blockseminaren etc.

Weitere Kosten
  • Mitgliederbeitrag Verein Studierende OST (je Semester): CHF 12.–
  • CampusCard (bei Verlust): CHF 20
  • Schliessfachschlüssel (Depot) CHF 50.– 
  • Kopien/Ausdruck (Eigenfinanizerung)
  • Lehrmittel (Eigenfinanzierung): maximal CHF 500

Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung sowie im Dokument Gebührentarif für Administrativgebühren

[1] Studierende, die zur Zeit der Erlangung des anerkannten Berufsmaturitätszeugnisses oder gleichwertigen Ausweises Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hatten.

[2] Studierende, welche die Limite der max. abgerechneten Anzahl ECTS-Punkte überschreiten: Bachelor max. 210 ECTS, Master max. 150 ECTS. Die durch eine andere Fachhochschule bereits abgerechneten ECTS (gem. Abbrechungsblatt) werden zu dieser Limite hinzugezählt. 

[3] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. 

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt mit Ihrer Switch edu-ID zum Studium an. Folgen Sie den Schritten der Online-Anmeldung und senden Sie uns zum Schluss die unterschriebene Bestätigung und die Beilagen per Post.

Halten Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen bereit:

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben
  • Leistungsreport
  • Ausweis der Grades
  • AHV-Ausweis
  • ID, Pass oder Ausländerausweis
  • Passfoto (für Ihre persönliche CampusCard)
  • Studienberechtigungsausweis (Berufs- / Fachmaturitätszeugnis, Lehrabschlusszeugnis, gymnasiales Maturitätszeugnis etc.)
  • Exmatrikulation und Leistungsübersicht von allfällig früher besuchter Fachhochschule / ETH oder Uni

Anmeldeprozess

Bei Fragen zur Wahl Ihres Campus melden Sie sich bitte bei mse@ost.ch

Wie Sie Ihren Master finanzieren können

Sie wissen noch nicht, wie Sie Ihr Studium finanzieren werden? Prüfen Sie, ob ein kantonales Stipendium für Sie in Frage kommt. Der Master-Studiengang ist Teil der Erstausbildung. Deshalb ist er in der Regel stipendienberechtigt.

Die kantonalen Stipendienstellen beraten Sie zu kantonalen Stipendien, privaten Fonds und Stiftungen.

Möchten Sie Ihr Studium mit einer Nebenbeschäftigung finanzieren, so können Sie es auch in Teilzeit absolvieren. Sie studieren mit verringertem Pensum, arbeiten studienbegleitend maximal 50% und schliessen Ihr Studium zwei bis drei Semester später ab.

Master-Studierende können sich Ihr Studium auch mit einer Anstellung bei einem OST-Institut finanzieren. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich unabhängig von der Zulassung zum MSE bewerben müssen.

Interessiert? Prüfen Sie unsere Stelleninserate auf aktuelle Angebote. Sie können ausserdem eine Initiativbewerbung senden. In diesem Fall bewerben Sie sich bitte direkt bei der Institutsleiterin, beim Institutsleiter.

Sie sind noch unentschlossen, an welchen Instituten Sie sich bewerben möchten? Wenden Sie sich an Ihre Profil-Leiterin oder Ihren Profil-Leiter, um zu klären, welche Stellen zu Ihrem Forschungsgebiet passen.