Dienstleistungsprojekt

ARA Rhein: Beurteilung der Geruchsimmissionen mittels Begehung

Der Betrieb der ARA Rhein verursachte in der angrenzenden Umgebung seit Juni 2014 Geruchsimmissionen, die zu starken Reaktionen in der Bevölkerung und bei den zuständigen Behörden geführt haben. Die ARA Rhein hat deshalb seither Massnahmen umgesetzt, um die Geruchsimmissionen zu eliminieren. Nun wurde in Form einer Geruchsbegehung gemäss Geruchsempfehlung und VDI-Richtlinie 3940 überprüft, ob immer noch Geruchsimmissionen nach der Umsetzung der Massnahmen in der Umgebung der ARA Rhein AG feststellbar sind. Zusätzlich wurde bestimmt, ob die Geruchsimmissionen, die weiterhin von der ARA Rhein AG stammen, in der Umgebung „übermässig“ sind gemäss Luftreinhalteverordnung oder nicht.


Über einen Zeitraum von 6 Monaten (Mai bis November 2018) wurden insgesamt 108 Geruchstouren (Erhebungsumfang) durchgeführt. Die Geruchstouren wurden gleichmässig auf alle Wochentage verteilt, so dass an jedem Wochentag (Montag bis Sonntag) 14 – 17 Geruchstouren stattfanden. Die Touren fanden sowohl am Tag als auch in der Nacht statt. Die Geruchstouren wurden von geschulten Probanden, welche keinen Bezug zur ARA Rhein AG hatten, durchgeführt.


Bei allen überprüften Begehungspunkten lagen die ermittelten Geruchshäufigkeiten unterhalb des Beurteilungswertes und werden somit als „nicht übermässig“ eingestuft. Das Resultat der Geruchsbegehung in Pratteln zeigt somit, dass die Massnahmen der ARA Rhein AG gegen die Geruchsimmissionen wirksam sind und keine übermässigen Geruchsimmissionen vorliegen.

 

Laufzeit: 01.01.2018 - 01.01.2020

Projektfinanzierung:

ARA Rhein