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4 Studierende stehen auf der Terrasse der OST

Zulassung

Der konsekutive Master-Studiengang in Management und Recht richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen von juristischen oder wirtschaftsrechtlichen Bachelor-Studiengängen. Die Master-Vorbereitungsstufe eröffnet jedoch auch Interessentinnen und Interessenten mit einem betriebs- oder volkswirtschaftlichen Bachelor-Abschluss den Zugang zum Studium.

Der Master-Studiengang in Management und Recht steht Ihnen offen, wenn Sie über einen anerkannten Bachelor-Abschluss einer schweizerischen Fachhochschule oder Universität in einer der folgenden Ausrichtungen verfügen:

  • Rechtswissenschaft;
  • Wirtschaftsrecht;
  • Betriebswirtschaftslehre; oder
  • Volkswirtschaftslehre.

Mit einem gleichwertigen ausländischen Abschluss können Sie das Studium ebenfalls aufnehmen.

Je nachdem, welche Ausrichtung Ihr Bachelor-Abschluss hat, absolvieren Sie zu Beginn Ihres Master-Studiums die Master-Vorbereitungsstufe. Mit dieser erwerben Sie die zusätzlichen juristischen Kenntnisse, die Sie für die weiterführenden Master-Module benötigen.

Die Zulassungen im Überblick

Juristischer oder wirtschaftsrechtlicher Bachelor-Abschluss

Wenn Sie einen juristischen oder wirtschaftsrechtlichen Bachelor-Abschluss einer schweizerischen Fachhochschule oder Universität haben, werden Sie ohne Fachauflagen zur Nachqualifikation zum Master in Management und Recht zugelassen. Als juristisch oder wirtschaftsrechtlich gilt ein Abschluss, wenn Sie mindestens 90 ECTS-Credits in rechtswissenschaftlich ausgerichteten Modulen oder Kursen erworben haben.

Folgende Abschlüsse berechtigen Sie, direkt ins Master-Studium in Management und Recht an der OST einzusteigen: 

  • Bachelor of Science in Management und Recht der OST
  • Bachelor of Science in Angewandtem Recht der ZHAW
  • Bachelor of Science in Business Law der Kalaidos FH
  • Bachelor of Science in Wirtschaftsrecht der FFHS, FHNW oder ZHAW
  • Bachelor of Science en Droit économique der HES-SO
  • Bachelor of Arts in Law der Kalaidos FH
  • Bachelor (of Arts) in Rechtswissenschaft(en) oder Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften einer schweizerischen Universität
     

Auch mit einem betriebs- oder volkswirtschaftlichen Bachelor-Abschluss einer schweizerischen Fachhochschule oder Universität können Sie zum Master-Studium in Management und Recht zugelassen werden. Als betriebs- oder volkswirtschaftlich gilt ein Abschluss, wenn Sie mindestens 60 ECTS-Credits in entsprechend ausgerichteten Modulen oder Kursen erworben haben.
In diesem Fall absolvieren Sie zu Beginn Ihres Studiums die Master-Vorbereitungsstufe. Diese ist unmittelbar nach Studienbeginn zu belegen und umfasst maximal 45 ECTS-Credits in folgenden Modulen:

  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (6 ECTS-Credits)
  • Gesellschafts- und Steuerrecht (6 ECTS-Credits)
  • Internationales Privatrecht und Zivilprozessrecht (6 ECTS-Credits)
  • Juristisches Arbeiten und Schreiben 1 (3 ECTS-Credits)
  • Juristisches Arbeiten und Schreiben 2 (3 ECTS-Credits)
  • Staats- und Verwaltungsrecht (3 ECTS-Credits)
  • Strafrecht Allgemeiner Teil und Besonderer Teil (6 ECTS-Credits)
  • Vertrags- und Haftpflichtrecht (6 ECTS-Credits)
  • Zivilgesetzbuch (6 ECTS-Credits)

Haben Sie die in diesen Modulen vermittelten Kompetenzen bereits im Rahmen Ihres Bachelor-Studiums erworben, können Ihnen diese angerechnet werden. Insgesamt können jedoch höchstens 15 ECTS-Credits der Master-Vorbereitungsstufe erlassen werden.

Das erfolgreiche Bestehen der Master-Vorbereitungsstufe ist Voraussetzung für den Besuch der weiterführenden Master-Module und den Studienabschluss.

Auch mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss, der mit einem schweizerischen juristischen, wirtschaftsrechtlichen, betriebs- oder volkswirtschaftlichen Abschluss gleichwertig ist, können Sie zum Master-Studium in Management und Recht zugelassen werden. In diesem Fall absolvieren Sie ebenfalls die Master-Vorbereitungsstufe (siehe Reiter «Betriebs- oder volkswirtschaftlicher Bachelor-Abschluss»).
 

Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen zusätzlich zu den formalen Anforderungen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) nachweisen.

Diese Anforderung gilt auch ohne Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sprachtests als erfüllt, wenn Deutsch Ihre Muttersprache ist, oder wenn Sie mindestens 90 ECTS-Credits des Bachelor-Abschlusses in deutschsprachigen Modulen bzw. Kursen erworben haben.

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