Zulassung zum Bachelorstudium an der OST
Generelle Hinweise
Die Zulassung zu den Fachhochschulen ist in Art. 25 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) geregelt.
Für die Zulassung zur ersten Studienstufe verlangen die Fachhochschulen eine der folgenden Voraussetzungen:
- Eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf
- Eine gymnasiale Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt hat
- Eine Fachmaturität in einer mit dem Fachbereich verwandten Studienrichtung.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Fachbereiche Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, soziale Arbeit, angewandte Psychologie, angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste sowie Sport sind in der Zulassungsverordnung FH geregelt.
(Quelle: Zulassung - swissuniversities)
Architektur, Bau, Landschaft, Raum
Soziale Arbeit
Technik
BSc. Electronic and Computer Engineering
Bsc. Erneuerbare Energien und Umwelttechnik
Wirtschaft
Bsc. Management und Recht (Zulassung an die Universität St. Gallen (HSG)