Bachelor-Studium an der Ostschweizer Fachhochschule

Zulassung zum Bachelorstudium an der OST

Generelle Hinweise

Die Zulassung zu den Fachhochschulen ist in Art. 25 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) geregelt.

Für die Zulassung zur ersten Studienstufe verlangen die Fachhochschulen eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf
  • Eine gymnasiale Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt hat
  • Eine Fachmaturität in einer mit dem Fachbereich verwandten Studienrichtung.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Fachbereiche Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, soziale Arbeit, angewandte Psychologie, angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste sowie Sport sind in der Zulassungsverordnung FH geregelt. 

(Quelle: Zulassung - swissuniversities)

Soziale Arbeit

Bsc. Soziale Arbeit