Zulassung

Zulassungsbestimmungen für bereichsspezifische Bildungsabschlüsse

Personen mit einer bereichsspezifischen Vorbildung in der Pflege können das Pflegestudium an der OST direkt aufnehmen. Dies gilt für: 

  • Absolventinnen und Absolventen einer Fachmaturität Gesundheit 
  • Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit mit Berufsmaturitätsabschluss 
  • Dipl. Pflegefachpersonen HF 
  • Personen mit einer Höheren Berufsausbildung in Pflege (DN II, AKP, PsyKP, KWS oder IKP) 
  • Personen mit äquivalenten Pflegeausbildungen aus Österreich und Deutschland 
  • Personen mit einer nicht-schweizerischen Ausbildung, wenn diese mindestens dem Niveau einer anerkannten Berufsmaturität entspricht. Ebenso erforderlich sind gute Deutschkenntnisse für fremdsprachige Studierende (Stufe C1,  Nachweis muss erbracht werden)

Für das berufsbegleitende Studium für Personen mit einer Höheren Berufsausbildung in Pflege (BB HBB), das sich an diplomierte Pflegefachpersonen richtet, müssen weitere Aufnahmebedingungen erfüllt sein: 

  • Gute Informatikkenntnisse wie MS Excel, Word und PowerPoint 
  • Gute Mathematikkenntnisse (AKAD-Empfehlung, BMS Niveau) 
  • Gute Englischkenntnisse (Stufe B1, besser B2, Nachweis muss erbracht werden) 
  • Gute Deutschkenntnisse für fremdsprachige Studierende (Stufe C1, Nachweis muss erbracht werden) 
  • Zugang zu einem klinischen Praxisfeld 

Zulassungsbestimmungen für nicht-bereichsspezifische Bildungsabschlüsse

Personen mit einer nicht-bereichsspezifischen Vorbildung in der Pflege müssen vor Beginn des Pflegestudiums an der OST ein Strukturiertes Praxisjahr absolvieren. Das gilt für folgende Personen: 

  • Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Matura 
  • Personen mit einem Fachmaturitätsabschluss einer anderen Richtung als Gesundheit 
  • Personen mit berufsfremdem oder bereichsnahem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit Berufsmaturität 
  • Fachfrauen und Fachmänner Betreuung mit Berufsmaturität 

Europäische Hochschulzulassung

Hochschulzulassungen aus EU-Ländern werden bei nachgewiesener entsprechender Berufspraxis analog zu den eidgenössischen Abschlüssen anerkannt. 

Nachtr. Erwerb Pflege NTE

Seit dem 1. Januar 2015 können Pflegefachpersonen, die über eine altrechtliche Ausbildung verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen den FH-Titel nachträglich beantragen. Falls Sie interessiert sind und später einen Masterstudiengang in Pflege (MScN) absolvieren möchten, sollten Sie für die nötigen 10 ECTS die beiden Module «Forschungskompetenz/Wissenschaftliches Arbeiten» sowie «Clinical Assessment von Patienten» belegen. 

Je nach Vorbildung ist ferner zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, einen berufsbegleitenden Bachelorstudiengang für Diplomierte Pflegepersonen zu besuchen. Insbesondere, um die nötigen Englisch- und Statistik-Kompetenzen zu erlangen.