Personen mit einer bereichsspezifischen Vorbildung in der Pflege können das Pflegestudium an der OST direkt aufnehmen. Dies gilt für:
Für das berufsbegleitende Studium für Personen mit einer Höheren Berufsausbildung in Pflege (BB HBB), das sich an diplomierte Pflegefachpersonen richtet, müssen weitere Aufnahmebedingungen erfüllt sein:
Personen mit einer nicht-bereichsspezifischen Vorbildung in der Pflege müssen vor Beginn des Pflegestudiums an der OST ein Strukturiertes Praxisjahr absolvieren. Das gilt für folgende Personen:
Hochschulzulassungen aus EU-Ländern werden bei nachgewiesener entsprechender Berufspraxis analog zu den eidgenössischen Abschlüssen anerkannt.
Seit dem 1. Januar 2015 können Pflegefachpersonen, die über eine altrechtliche Ausbildung verfügen, unter bestimmten Voraussetzungen den FH-Titel nachträglich beantragen. Falls Sie interessiert sind und später einen Masterstudiengang in Pflege (MScN) absolvieren möchten, sollten Sie für die nötigen 10 ECTS die beiden Module «Forschungskompetenz/Wissenschaftliches Arbeiten» sowie «Clinical Assessment von Patienten» belegen.
Je nach Vorbildung ist ferner zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, einen berufsbegleitenden Bachelorstudiengang für Diplomierte Pflegepersonen zu besuchen. Insbesondere, um die nötigen Englisch- und Statistik-Kompetenzen zu erlangen.
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