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Zulassung an die Universitäten St. Gallen (HSG) und Fribourg (UNI FR)

An der Universität Fribourg sind Sie nach dem Absolvieren einer Passerelle zum “Master of Law« zugelassen. Die Passerelle umfasst Leistungen von mindestens 30 ECTS-Credits. Diese können parallel zu den Studienleistungen des Masterstudiengangs erbracht werden. Weitere Informationen siehe Website der Universität Fribourg. 

Mit dem Bachelorabschluss der OST in Management und Recht können Sie direkt ins 3. Semester der Bachelorausbildung in Rechtswissenschaft (BLaw) an der Universität St. Gallen (HSG) einsteigen. Das Assessmentjahr an der HSG wird Ihnen angerechnet. 

Der Weg zum Anwaltspatent ist damit für sämtliche Absolvierenden des Bachelors in Management und Recht möglich. Grundsätzlich sind Sie auch an anderen Universitäten zugelassen, wobei die genauen Zulassungsbedingungen laufend abgeklärt werden.

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