Zulassung

Voraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang Architektur ist eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf. Je nach Vorbildung wird der Besuch von unterstützenden Vorkursen empfohlen.

Formale Bildungsabschlüsse

Für die Zulassung zum Bachelor-Studium in Architektur wird einer der folgenden formalen Bildungsabschlüsse vorausgesetzt:

  • Berufsmaturität
  • Gymnasiale Maturität
  • Fachmaturität
  • Diplom einer dreijährigen Höheren Fachschule, wenn es dem Niveau einer anerkannten Berufsmaturität entspricht
  • Abschluss einer ausländischen Ausbildung, wenn Sie mindestens dem Niveau einer anerkannten Berufsmaturität entspricht
  • Für fremdsprachige Bewerbende muss der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen auf Niveau B2 erbracht werden. 

Andere Vorbildungen 
Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge können aufgenommen werden, wenn sie gleichwertige schulische und berufliche Kenntnisse ausweisen. Die Fachbereichsleitung entscheidet im Einzelfall. Sie kann die Aufnahme an die Bedingung knüpfen, dass weitere schulische Leistungen und/oder berufliche Erfahrungen zu erbringen sind.

Arbeitswelterfahrung

Studieninteressierte ohne eine Ausbildung in einem bauverwandten Bereich, müssen den Nachweis einer Arbeitsweltererfahrung in einem bauverwandten Beruf erbringen oder zwölf Monate Arbeitswelterfahung in einem in der Schweiz anerkannten Architekturbüro vorweisen.

Architekturportfolio

Studieninteressierte müssen ein Architekturportfolio (drei bis vier Seiten inklusive Lebenslauf) über die von Ihnen erstellten eigenen Werke vorweisen.

Aufnahmetreffen

Die Teilnahme am Aufnahmetreffen ist für die Zulassung zum Studium obligatorisch. Weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung.

Anerkennung von Studienleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, wird von der Fachbereichsleitung im Einzelfall geprüft.

Empfohlene Vorkenntnisse

Neben den formalen Zulassungsbedingungen sollten Sie folgende fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • mathematische und physikalische Grundkenntnisse
  • CAD-Grundkenntnisse
  • Grundkenntnisse in Englisch
  • Grundkenntnisse der beruflichen Praxis

CAD-Anwendung im Selbststudium

Grundlegende CAD-Kenntnisse werden zwingend vorausgesetzt. Diese sind, sofern sie nicht im Architekturbüro erlernt werden können, im Selbststudium bis zum Beginn des Studiums zu erwerben. Die einzelnen CAD-Hersteller bieten eigene Lizenzen und Ausbildungslehrgänge für Studierende/Lernende an.

  • ArchiCAD
  • VectorWorks
  • Allplan