Antrag auf Anerkennung als Praxisausbildungsperson

Für FH-Studierende der Sozialen Arbeit an der OST – Ostschweizer Fachhochschule.

Grundqualifikation
(Tertiärabschluss in Sozialer Arbeit oder fachverwandter Profession)
Berufserfahrung
Anzahl Jahre Berufserfahrung (mindestens 50%-Pensum) in Sozialer Arbeit nach Diplomierung der Grundqualifikation
Antragsstellende mit fachverwandter Grundqualifikation müssen ihre Berufserfahrung in Sozialer Arbeit belegen (Arbeitszeugnis o.ä.)
Falls Sie bereits an einer anderen Schweizer Fachhochschule für Soziale Arbeit als Praxisausbildungsperson anerkannt sind, bitte die entsprechende Bestätigung beilegen.