Die Anerkennung von Organisationen der Sozialen Arbeit als PAO erfolgt nach Einreichung des entsprechenden Formulars und des Ausbildungskonzeptes entlang der SASSA-Empfehlungen für die Praxisausbildung (2013).
Für die Anerkennung ist u.a. ein Ausbildungskonzept erforderlich, das jeweils für 5 Jahre gültig ist. Für die Erstellung finden Sie hier einen Leitfaden sowie Musterkonzepte.
Die PAO bezeichnet für die Dauer der Praxisausbildung eine an der OST anerkannte Praxisausbildungsperson (PA), welche die Ausbildungsverantwortung übernimmt.
Weitere Informationen für Praxisausbildungspersonen finden Sie hier.
Stellen Sie hier Ihren Antrag zur Anerkennung als Praxisausbildungsorganisation (PAO) per Formular:
OST- Ostschweizer Fachhochschule
Fachgruppe Praxisausbildung
Rosenbergstr. 59, Postfach
9001 St. Gallen
+41 58 257 14 28