Zulassung
Sie werden zum Masterstudium zugelassen, wenn…
- Sie über einen Bachelorabschluss oder Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit verfügen
- Sie in Ihrem Abschluss mindestens die Gesamtqualifikation «gut» (Note 5,0) oder eine vergleichbare Gesamtqualifikation gemäss Recht der Hochschule, die das Diplom ausgestellt hat, erreicht oder die Zulassungsprüfung bestanden haben
- Sie mindestens 1500 Stunden praktische Erfahrung in der Sozialen Arbeit erworben haben. (800 Stunden sind bei Beginn des Studiums nachzuweisen, die restlichen 700 Stunden bis spätestens zu Beginn des Projektmoduls)
- Sie über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen
Die Anmeldung muss schriftlich und fristgerecht an die Studienadministration eingereicht werden.