Wenn Recht legal und dennoch ungerecht ist
Medienmitteilung vom 14. Oktober 2026
Eine Bachelorarbeit der OST – Ostschweizer Fachhochschule untersucht den historischen Fall Frieda Keller. Nina Brunner vergleicht darin das St.Galler Strafrecht von 1904 mit dem heutigen Schweizer Strafrecht. Ihre Analyse zeigt: Das damalige Kantonsgericht wandte das Gesetz korrekt an. Die Rechtsordnung liess jedoch keinen Raum, um die soziale Notlage und die strukturelle Benachteiligung der verurteilten Frau angemessen zu berücksichtigen.

Der Fall Frieda Keller gehört zu den aufsehenerregendsten Strafprozessen der St.Galler Geschichte. Die junge Frau wurde von ihrem verheirateten Dienstherrn Carl Zimmerli vergewaltigt und brachte 1899 ihren Sohn Ernst zur Welt. Weil Zimmerli verheiratet war, schloss das damalige Thurgauer Privatrecht eine Vaterschaftsklage aus. Keller erhielt deshalb keinen verlässlichen Unterhalt und musste die Kosten für die Unterbringung ihres Kindes aus ihrem bescheidenen Lohn als Schneiderin bezahlen. Zugleich hielt sie die uneheliche Mutterschaft aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung geheim. Nach dem Tod ihrer Mutter verlor sie 1903 ihre einzige emotionale und finanzielle Stütze.
Am 2. Mai 1904 holte Frieda Keller ihren fünfjährigen Sohn aus der Kinderbewahranstalt Tempelacker ab, brachte ihn in den Hagenbuchwald und erdrosselte ihn mit einer Packschnur. Nach der Entdeckung der Tat legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Das Kantonsgericht St.Gallen verurteilte sie am 12. November 1904 wegen Mordes zum Tode. Das Gericht anerkannte zwar ihr untadeliges Vorleben, das Geständnis, ihre Reue und ihre schwierige Lage. Das St.Galler Strafgesetz von 1885 schrieb für Mord jedoch zwingend die Todesstrafe vor. Ein richterlicher Ermessensspielraum bestand nicht.
«Zwischen Gesetz und Gerechtigkeit»
In ihrer Bachelorarbeit «Zwischen Gesetz und Gerechtigkeit» hat Nina Brunner den Fall anhand von Originalakten aus dem Staatsarchiv St.Gallen neu untersucht. Dazu gehören die Anklageschrift, das Urteil, das Begnadigungsgesuch und die Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat. Ergänzend wertete sie historische Medienberichte, juristische Literatur und aktuelle Bundesgerichtsentscheide aus. Ein Interview mit Michèle Minelli, Autorin des Romans «Die Verlorene – Friedas Fall», erweiterte die juristische Analyse um eine gesellschaftliche und persönliche Perspektive.
Im Zentrum der Arbeit steht der Vergleich zwischen dem damaligen kantonalen Recht und dem heutigen Schweizer Strafgesetzbuch. 1904 unterschied das Gesetz Mord und Totschlag vor allem danach, ob eine Tat mit Überlegung oder in heftiger Gemütsaufregung begangen worden war. Weil Keller die Tat über längere Zeit geplant und vorbereitet hatte, wertete das Gericht sie als Mord. Die zwingende Folge war das Todesurteil. Die Ursachen ihrer Tat konnten zwar benannt, rechtlich aber nicht strafmindernd berücksichtigt werden.
Totschlag oder Mord?
Heute müsste ein Gericht den gleichen Fall umfassender beurteilen. Für Mord nach Artikel 112 des Strafgesetzbuches wäre eine besondere Skrupellosigkeit erforderlich. Diese wäre nach Brunners Analyse angesichts der Vergewaltigung, der wirtschaftlichen Schutzlosigkeit, des Verlusts der Mutter und der drohenden gesellschaftlichen Ausgrenzung nur schwer zu begründen. Näher läge eine Beurteilung als Totschlag nach Artikel 113. Dieser Tatbestand berücksichtigt eine grosse seelische Belastung, die über längere Zeit anwachsen kann. Zudem erlaubt Artikel 47 dem Gericht, das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse, die Beweggründe, das Geständnis und die Reue bei der Strafzumessung einzubeziehen.
Heute kann das Recht individueller ausgelegt
«Das Urteil von 1904 war legal, wurde aber dennoch als ungerecht empfunden. Das eigentliche Unrecht lag in einer Rechtsordnung, die Frieda Keller wirtschaftlich schutzlos machte und diese strukturelle Benachteiligung bei der Beurteilung der Tat weitgehend ausblendete», sagt Nina Brunner. Für Prof. Dr. Roman Schister, Referent der Bachelorarbeit und Leiter des Kompetenzzentrum Business Law an der OST – Ostschweizer Fachhochschule, macht der Rechtsvergleich die Entwicklung des Strafrechts anschaulich: «Das heutige Recht ermöglicht eine deutlich individuellere Beurteilung. Es fragt nicht nur, was ein Mensch getan hat, sondern berücksichtigt stärker, unter welchen persönlichen und gesellschaftlichen Bedingungen die Tat entstanden ist.»
Die Arbeit zeigt zugleich, dass das moralische Bewusstsein dem damaligen Recht teilweise voraus war. Bereits 1904 löste das Todesurteil öffentliche Empörung und eine breite Solidaritätsbewegung aus. «Die Menschen waren weiter als ihre Gesetze», hält Michèle Minelli fest. Für Brunner liegt darin eine bis heute gültige Erkenntnis: «Recht und Gerechtigkeit sind nicht automatisch dasselbe. Jede Generation muss deshalb prüfen, ob ihre Gesetze den gesellschaftlichen Realitäten und dem Anspruch auf individuelle Gerechtigkeit noch gerecht werden.»
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- Michael Breu, Kommunikation OST, +41 58 257 44 66, michael.breu@ost.ch
