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Interessieren sich Pensionskassen für Venture Capital?

23.09.2026

Die Antwort fällt bislang klar aus. Weniger als 100 der über 1’300 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen investieren überhaupt in Risikokapital. Gemessen am gesamten Vorsorgevermögen von rund CHF 1’100 Milliarden entsprach Venture Capital 2023 etwa 0,02 Prozent. [4] Diskutiert wird die Anlageform dennoch: Seit Dezember 2025 liegen erstmals Renditezahlen zu Schweizer VC-Fonds vor, und im Europäischen Parlament steht eine Mindestquote zur Debatte. Ein zweiter Blick lohnt sich deshalb.

Vorsorgekapital ausserhalb der Börse

Ausserhalb der Börse sind Schweizer Pensionskassen längst engagiert. Gemäss der Complementa-Studie «Risiko Check-up 2026» vom 8. September investieren 84 Prozent der Kassen in alternative Anlagen. Der Anteil illiquider Anlagen, zu denen auch Immobilien und Hypotheken gehören, ist innerhalb von 15 Jahren von 28,2 auf 35,7 Prozent gestiegen. Private Equity, also Beteiligungen an nicht börsenkotierten Unternehmen, macht 2,4 Prozent des Gesamtvermögens aus. [1]

Diese Quote sagt allerdings wenig über Venture Capital aus. Der weitaus grösste Teil entfällt auf Übernahmen etablierter und profitabler Unternehmen. Venture Capital finanziert demgegenüber junge Unternehmen, deren Geschäftsmodell sich erst entwickelt. Dieser Teil fehlt in den Portfolios bisher fast vollständig.

Was Venture Capital besonders macht

Ein junges Technologieunternehmen benötigt beispielsweise Geld, um ein Produkt fertigzustellen oder erste Kunden zu gewinnen. Für einen klassischen Bankkredit fehlen häufig verlässliche Cashflows und verwertbare Sicherheiten. VC-Investoren stellen Eigenkapital bereit und beteiligen sich damit an den Chancen und Verlusten des Unternehmens. Oft bringen sie zusätzlich Branchenwissen und Kontakte ein.

Das Ergebnis hängt an wenigen Treffern. Eine erfolgreiche Beteiligung kann ihren Wert vervielfachen; andere Unternehmen bleiben hinter den Erwartungen zurück oder scheitern vollständig. Erträge entstehen erst, wenn Beteiligungen verkauft werden oder ein Börsengang einen Verkauf ermöglicht. Bis dahin bleibt das Kapital oft zehn Jahre und länger gebunden. Zwischenwerte beruhen zudem auf Bewertungen und nicht auf erzielten Preisen. Der Zugang erfolgt in aller Regel nicht direkt, sondern über spezialisierte Fonds, welche die Beteiligungen auswählen, begleiten und später veräussern.

Was die neuen Renditedaten zeigen

Die Universität Basel, der Branchenverband SECA und Deep Tech Nation Switzerland haben im Dezember 2025 erstmals Renditedaten zu Schweizer VC-Fonds zusammengetragen. Erfasst wurden 43 Fonds von 18 Managern aus den Jahrgängen 2000 bis 2024 mit rund CHF 3,5 Milliarden zugesagtem Kapital. Für einen simulierten Anleger, der zwischen 2014 und 2020 breit in diese Fonds investiert hätte, ergibt sich per Ende 2024 eine jährliche Rendite von 14 Prozent. Aus einem eingesetzten Franken wären rechnerisch rund 1.50 Franken geworden. [2]

Die Zahl bedarf allerdings der Einordnung. Vom zugesagten Kapital waren rund 80 Prozent abgerufen, aber erst etwa 20 Prozent an die Anleger zurückgeflossen. Der überwiegende Teil des ausgewiesenen Werts steckt somit in Beteiligungen, die bewertet und noch nicht verkauft sind. Verglichen wird ausserdem mit anderen europäischen VC-Fonds und nicht mit dem Aktienmarkt. Ob dieselben Einzahlungen in einen Aktienindex mehr oder weniger ergeben hätten, bleibt offen. Schliesslich beruhen die Daten auf freiwilligen Meldungen, was Fragen zur Repräsentativität aufwirft. [2]

Die Studie schliesst eine Lücke, denn Schweizer Vergleichszahlen fehlten bisher ganz. Eine Empfehlung für eine bestimmte VC-Quote lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Autorin

Dr. Katerina Rigana ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kompetenzzentrum für Banking und Finance.

Anlagevorschriften und Verantwortung

Als Hindernis werden häufig die Anlagevorschriften genannt. Dieser Einwand greift zu kurz. Seit dem 1. Januar 2022 besteht in der BVV 2 eine eigene Kategorie für nicht kotierte schweizerische Anlagen, die bis zu 5 Prozent des Vermögens ausmachen darf (Art. 55 lit. g BVV 2). Vorausgesetzt wird, dass die Unternehmen ihren Sitz in der Schweiz haben und hier operativ tätig sind. Für alternative Anlagen insgesamt gilt eine Grenze von 15 Prozent. Bei einem VC-Anteil von 0,02 Prozent besteht bis zu diesen Grenzen erheblicher Spielraum. [5]

Die grössere Hürde liegt bei der Verantwortung des obersten Organs für die Anlagestrategie und deren Überwachung. Venture Capital verlangt Beurteilungen über einen Zeitraum von zehn Jahren, bei mehrschichtigen Kosten und bei Werten, die über weite Strecken geschätzt werden. Eine Kasse benötigt dafür entsprechende Fachkenntnis im Stiftungsrat oder in der Beratung und muss ihren Entscheid nachvollziehbar begründen können. Für kleinere Vorsorgeeinrichtungen ist dieser Aufwand beträchtlich.

Die Diskussion in der EU

Die Europäische Kommission hielt im November 2025 fest, dass eine vorsichtige Anlagepolitik Investitionen in Risikokapital nicht ausschliesst. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Damian Boeselager, geht weiter und schlägt für grössere Vorsorgeeinrichtungen eine Mindestquote von 2 Prozent vor. Der Vorschlag befindet sich im Entwurfsstadium; die Verhandlungen dürften Ende 2026 beginnen. [4]

Die Schweiz ist daran nicht gebunden, und eine Quotenpflicht steht hier nicht zur Diskussion. Bewegung kommt stattdessen vom Markt. Die Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge baut auf Initiative der Stiftung Deep Tech Nation Switzerland einen Fonds auf, der institutionellen Anlegern einen geregelten Zugang zu Schweizer Startups eröffnen soll. [3] Ob Kapital über Quoten gelenkt oder der Sorgfalt der Verantwortlichen überlassen werden soll, wird diesseits und jenseits der Grenze unterschiedlich beantwortet.

Einordnung für die Anlageentscheidung

Das Interesse nimmt zu, erste Zahlen liegen vor, und die rechtlichen Grenzen sind nicht der Engpass. Venture Capital bleibt zugleich eine Anlageform mit langer Kapitalbindung und spätem Ergebnis, und die Kosten liegen höher als bei kotierten Anlagen. Einen wesentlichen Teil davon macht die erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung des Managers aus, die Performance Fee. Sie fällt erst an, wenn der Fonds ein entsprechendes Ergebnis erzielt. Für die Beurteilung zählt somit die Rendite nach allen Kosten und nicht die Gebührenhöhe für sich genommen. Ein Branchendurchschnitt hilft einer einzelnen Kasse dabei nur begrenzt. Massgebend sind drei weitere Fragen: wann Kapitalabrufe anfallen und wie lange die Kasse ohne Rückflüsse auskommt, ob sie über Fondsmanager und Investitionsjahrgänge streuen kann und ob sie die Auswahl der Fonds tatsächlich zu beurteilen vermag. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, erschliesst sich eine Renditequelle, die sich von den übrigen Anlagen des Portfolios unterscheidet. Der Nutzen für den Innovationsstandort kommt hinzu. Begründen muss sich die Anlageentscheidung aber aus dem Vorsorgezweck.

Einblicke in ein spannendes Feld der Finanzwirtschaft

Venture Capital verbindet Finanzanalyse mit Unternehmertum und technologischer Innovation. Seit September 2026 greift die OST dieses spannende Feld im neuen Wahlmodul «Venture Capital und Startup-Investing» auf. Studierende der Betriebsökonomie, Wirtschaftsinformatik sowie Management und Recht analysieren reale Startups aus Investorensicht. Sie untersuchen Geschäftsmodelle, beurteilen Chancen und Risiken und erarbeiten im Team ein Investment Memo, dessen Empfehlung sie in einem Investment Committee begründen und verteidigen. Der Austausch mit Startups und Fachpersonen aus der Praxis eröffnet zugleich Einblicke in das Startup- und VC-Ökosystem. [6]

Quellen

[1] Complementa (8. September 2026), Risiko Check-up 2026, Zusammenfassung «Versicherte profitieren mehr als üblich». Quelle öffnen

[2] Universität Basel, SECA und Deep Tech Nation Switzerland (Dezember 2025), Rendite-Studie zu Schweizer Venture Capital Fonds, insbesondere S. 5–8 und 11. Quelle öffnen

[3] Deep Tech Nation Switzerland, AWI Deep Tech Fund. Quelle öffnen

[4] investrends.ch (8. Juni 2026), «Zwei Prozent Pflicht: EU-Parlament will Pensionskassen zu Venture Capital verpflichten». Quelle öffnen

[5] Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2), SR 831.441.1, Art. 53 und 55. Quelle öffnen

[6] OST, Modulbeschreibung Venture Capital und Startup-Investing (M_boek.VCSI). Quelle öffnen