Praxisbegleitendes Studium
Die Praxisausbildung im praxisbegleitenden Studium wird in von der OST anerkannten Praxisausbildungsorganisationen im Inland oder im Raum Euregio-Bodensee absolviert. Die Studierenden haben eine mehrjährige studienbegleitende Ausbildungsanstellung, die mindestens ein 50% Arbeitspensum umfasst.
Es kann entweder das gesamte Bachelor-Studium oder nur das Grundstudium (Praxisphase I) oder nur das Hauptstudium (Praxisphase II) in der praxisbegleitenden Studienform absolviert werden.
Dokumente für praxisbegleitendes Studium
- Bestimmungen zur Praxisausbildung
- Dreiecksvereinbarung für praxisbegleitendes Studium
- Änderung oder Auflösung Dreiecksvereinbarung
- Formular individuelle Lernziele
- Gesprächsleitfaden Praxisbesuch in Praxismodulen des BSc Soziale Arbeit
- Formular Qualifikation Praxismodul
- Informationsblatt praxisbegleitendes Studium
- Übersicht praxisbegleitendes Studium
- Gesprächsleitfaden Erstsemesterbesuch praxisbegleitendes Studium
