Master-Studium Soziale Arbeit

Zulassung zum Master Soziale Arbeit

Sie werden zum Masterstudium zugelassen, wenn…

  • Sie über einen Bachelor- oder Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit einer schweizerischen Hochschule oder einen gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule verfügen oder über einen fachfremden Abschluss verfügen, jedoch entsprechende Praxiserfahrung vorweisen können (in diesem Falle ist eine Zulassungsprüfung nötig).
  • Sie mindestens 1500 Stunden praktische Erfahrung in der Sozialen Arbeit erworben haben. (800 Stunden sind bei Beginn des Studiums nachzuweisen, die restlichen 700 Stunden bis spätestens zu Beginn des Projektmoduls). Die bereits erbrachten Praktika im Bachelorstudiengang können hier als Praxisnachweis angerechnet werden.
  • Sie bei einem nicht deutschsprachigen Vorbildungsausweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.

Die Anmeldung muss schriftlich und fristgerecht an die Studienadministration eingereicht werden.