Ein Todesurteil trotz schwieriger Lebensumstände
1904 wurde Frieda Keller in St.Gallen zum Tode verurteilt, weil sie ihren fünfjährigen Sohn getötet hatte. Zuvor war sie von ihrem verheirateten Dienstherrn vergewaltigt worden. Ohne Anspruch auf verlässlichen Unterhalt musste sie als Schneiderin allein für ihr Kind aufkommen. Gesellschaftliche Ausgrenzung und der Tod ihrer Mutter verschärften ihre Notlage. Obwohl das Gericht diese Umstände anerkannte, schrieb das damalige Strafgesetz für Mord zwingend die Todesstrafe vor. Für ihre Bachelorarbeit untersuchte Nina Brunner historische Gerichtsakten aus dem Staatsarchiv St.Gallen und verglich das damalige Recht mit dem heutigen Schweizer Strafgesetzbuch.
Heute zählt mehr als die Tat allein
Nach heutigem Recht wäre eine Verurteilung wegen Mordes laut Brunners Analyse schwer zu begründen. Näher läge eine Beurteilung als Totschlag, da das Strafrecht heute auch schwere seelische Belastungen berücksichtigt. Zudem können persönliche Verhältnisse, Beweggründe und Reue die Strafzumessung beeinflussen. «Das heutige Recht ermöglicht eine deutlich individuellere Beurteilung. Es fragt nicht nur, was ein Mensch getan hat, sondern berücksichtigt stärker, unter welchen persönlichen und gesellschaftlichen Bedingungen die Tat entstanden ist.» sagt Roman Schister, Leiter des Kompetenzzentrums Business Law an der OST und Referent der Bachelorarbeit.
Warum Gerechtigkeit immer neu verhandelt wird
Bereits 1904 löste das Todesurteil öffentliche Empörung und eine breite Solidaritätsbewegung aus. Nina Brunner zieht folgende Erkenntnis aus ihrer Arbeit: «Recht und Gerechtigkeit sind nicht automatisch dasselbe. Jede Generation muss deshalb prüfen, ob ihre Gesetze den gesellschaftlichen Realitäten und dem Anspruch auf individuelle Gerechtigkeit noch gerecht werden.»

