Medienmitteilungen der OST

Die Kinderrechte-App KIDIMO mit neuen Szenen

Medienmitteilung vom 5. Februar 2025

Die Schweiz hat 1997 die UN-Konvention über die Rechte der Kinder ratifiziert. Bis heute kennen aber nicht alle Kinder in der Schweiz ihre Rechte. Deshalb haben die OST – Ostschweizer Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule Luzern gemeinsam mit über 170 Kindern und einem breiten Partnernetzwerk aus Praxisorganisationen im Kinderrechtsbereich die Web-App KIDIMO entwickelt. Unter kidimo.app stehen ab sofort neue Szenen zu weiteren Kinderrechten zur Verfügung.

Unter kidimo.app stehen ab sofort neue Szenen zu weiteren Kinderrechten zur Verfügung.

Die Kinderrechte-App KIDIMO bringt Kindern auf spielerische Weise ihre Rechte näher. Mit einem Avatar, den die Kinder selbst gestalten dürfen, tauchen sie in die Welten ihrer Rechte ein. Dabei lernen sie die drei Pfeiler der Kinderrechte kennen – die Schutzrechte, die Förderrechte und die Beteiligungsrechte. In der Web-Anwendung werden Szenen aus dem Alltag gezeigt, die sich auf die Rechte der Kinder beziehen. In Quizzes, Memory, Kurzfilmen und weiteren Minispielen setzen sich die Kinder mit dem jeweiligen Recht auseinander. Sie lernen beispielsweise, dass Kinder ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard haben, damit ihre Grundbedürfnisse gewahrt werden. Oder dass die Privatsphäre der Kinder geschützt werden muss – auch im digitalen Bereich.

Neue Szenen und Rechte

Die soeben veröffentlichte neue Version der Web-Applikation wurde um vier Szenen und Rechte erweitert. Die neuen Szenen beziehen sich auf die Bekanntmachung und die Einforderung der Kinderrechte, das Recht auf eine eigene Identität bzw. das Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung, die auch im Kontext von psychischen Krankheiten zum Tragen kommen soll. Ausgewählt hat diese Rechte der Kinderbeirat auf der Grundlage der Hinweise, welche die in der Entwicklung beteiligten Kinder dem Projektteam mitgegeben haben. Der Kinderbeirat besteht aus 7 Kindern, die das Projekt begleiten und wichtige Entscheide mitgefällt haben. «Unsere Vision ist, dass KIDIMO laufend wachsen kann, bis irgendwann alle 54 Artikel der Kinderrechtskonvention abgebildet sind», sagt Selina Ingold, Co-Projektleiterin und Professorin am Institut für Innovation, Design und Engineering der OST.

KIDIMO in Schule und im ausserschulischen Bereich

KIDIMO wurde bewusst so entwickelt, dass Kinder sich dem Thema eigenständig nähern können. Dies als digitale Ergänzung zu bestehenden Materialien. «Denn die bestehenden Informationen zum Thema Kinderrechte richten sich oftmals nicht direkt an Kinder, sondern an Erwachsene im Umfeld der Kinder», berichtet Matthias Baldauf, Co-Projektleiter und Professor am Institut für Informations- und Prozessmanagement der OST. Die Erfahrungen des ersten Betriebsjahres mit rund 20'000 Nutzerinnen und Nutzern zeigen, dass KIDIMO aber auch gut und gerne im Kontext des Schulunterrichts oder im ausserschulischen Bereich eingesetzt wird. «Wir haben Begleitmaterialien für Schulen und den ausserschulischen Kontext entwickelt, damit Fachpersonen, die beruflich mit Kindern arbeiten, das Thema mit Hilfe der Web-Anwendung aufgreifen können», so Thomas Kirchschläger, Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung an der PH Luzern und Mitglied des Projektteams. Der Ausbau dieser Materialien und die verstärkte Verbreitung in Volksschulen und ausserschulischen Lernorten sollen im weiteren Projektverlauf besonders im Fokus stehen.

Ein Partnernetz aus Fachorganisationen

Hinter KIDIMO steht nebst den zwei Hochschulen ein Partnernetzwerk mit zentralen Organisationen im Kinderrechte-Bereich: UNICEF Schweiz und Liechtenstein, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Pro Juventute, Terre des Hommes Suisse, Integras, éducation21, PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, Procap und Pro Infirmis. Ergänzend wurden von weiteren Organisationen wie Pro Junior Schaffhausen Thurgau und Kinderschutz Schweiz Materialien für die App bereitgestellt. Finanziell ermöglicht wurde das Projekt durch die Paul Schiller Stiftung und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

((KASTEN))

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 ratifiziert. Es ist das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte von Kindern festschreibt. Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind unteilbar und universell gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohl aller Kinder dar.

Ziel der Staatengemeinschaft war es, die Rechte des Kindes in der UN-Konvention festzuhalten und diese «Menschenrechte für Kinder» dadurch in allen Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich zu machen. Die Konvention ist seit 1997 in der Schweiz in Kraft. Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 nennt drei Säulen, damit das Wohl des Kindes in allen die Kinder betreffenden Situationen berücksichtigt werden kann:

  • Anerkennung und Schutz
  • Förderung und Entwicklung
  • Beteiligung und Mitbestimmung

Kontakt für Fragen:

Prof Dr. Matthias Baldauf

IPM - Institut für Informations- und Prozessmanagement

OST – Ostschweizer Fachhochschule

+41 58 257 17 82

matthias.baldauf@ost.ch

 

Prof. Dr. Selina Ingold

IDEE - Institut für Innovation, Design und Engineering

OST – Ostschweizer Fachhochschule

+41 58 257 18 54

selina.ingold@ost.ch

 

Thomas Kirchschläger

Institut für Fachdidaktik der Gesellschaftswissenschaften (IGW)

Pädagogische Hochschule Luzern

+41 41 203 01 70

thomas.kirchschlaeger@phlu.ch

Link zur Web-App: https://kidimo.app

Link zu Begleitmaterial für Schulen und ausserschulischen Bereich: https://materialien.kidimo.app/

Projektwebsite: https://www.ost.ch/kidimo

Links zum Praxisleitfaden: Leitfaden DE, Leitfaden FR, Leitfaden IT

Michael Breu, Kommunikation OST, +41 58 257 44 66, michael.breu@ost.ch