Zulassung, Gebühren und Anmeldung
Zulassungsbedingungen
Das konsekutive Masterstudium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums in Pflege. Die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Bachelor-Abschluss wird in einem Äquivalenzverfahren geprüft. Dies gilt insbesondere für Pflegefachpersonen mit einem altrechtlichen Abschluss, namentlich Höhere Fachausbildung in Pflege Stufe II (HöFa II). Für diese Personen wird grundsätzlich die Studienbefähigung angenommen. Vorausgesetzt werden bacheloräquivalente Kompetenzen in Wissenschaftlichem Arbeiten, Statistik, Clinical Assessment sowie gute Englischkenntnisse. Die Studiengangleitung kann in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern an Auflagen knüpfen (z.B. Nachholen der Qualifikationen im Rahmen von Weiterbildungen).
Bachelor-Diplom
Wenn Sie sich noch im letzten Semester des Studiums befinden und kein Bachelor-Diplom vorweisen können, benötigen wir von Ihnen einerseits die bis dahin verfügbaren Studienzeugnisse und eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss.
Anrechnung von Weiterbildungsleistungen und Praxiserfahrungen
Anrechnungen von vorhandenen Weiterbildungsleistungen und Erfahrungen in der Berufspraxis sind gemäss der Empfehlung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) vom 11. März 2008 grundsätzlich möglich.
Europäische Hochschulzulassung
Hochschulzulassungen aus EU-Ländern werden bei nachgewiesener entsprechender Berufspraxis analog zu den eidgenössischen Abschlüssen anerkannt.
Anmeldung und Fristen
Die Anmeldung muss schriftlich und fristgerecht bis zum 30. Juni an die Studienadministration eingereicht werden.
Gebühren und Stipendien
Zulassungskosten
- Anmeldegebühr (einmalig) CHF 200.–
Studiengebühren
- Semestergebühr (je Semester): CHF 1'000.– [1]
- Semestergebühr Langzeitstudierende (je Semester): CHF 1'500.– [2]
- Semestergebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz (je Semester): CHF 1'500.– [3]
- Semesterpauschale für beurlaubte Studierende (je Semester): CHF 200.–
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung sowie im Dokument Gebührentarif für Administrativgebühren.
Weitere Kosten
- Campuscard (bei Verlust) CHF 20.–
- Depot Schliessfachschlüssel (einmalig) CHF 50.–
- Weitere Lehrmittel pro Semester ca. CHF 300.–
- Kopien/Ausdruck (Eigenfinanzierung)
- Lehrmittel (Eigenfinanzierung)
Stipendien
Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung einer bewerbenden Person oder ihren Eltern nicht zugemutet werden können.
- Stipendien St.Gallen
- Stipendien Thurgau
- Stipendien Appenzell Innerrhoden
- Stipendien Appenzell Ausserrhoden
Weitere Stipendien-Möglichkeiten:
[1] Studierende, die zur Zeit der Erlangung des anerkannten Berufsmaturitätszeugnisses oder gleichwertigen Ausweises Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hatten.
[2] Studierende, welche die Limite der max. abgerechneten Anzahl ECTS-Punkte überschreiten: Bachelor max. 210 ECTS, Master max. 150 ECTS. Die durch eine andere Fachhochschule bereits abgerechneten ECTS (gem. Abbrechungsblatt) werden zu dieser Limite hinzugezählt.
[3] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Infoabend Master Pflegewissenschaft
Kontakt
Gabriele Dietz-HeldStudienadministrationStudienkoordinatorin St.Gallen
+41 58 257 14 16gabriele.dietz@ost.ch