Gewaltfreie Erziehung: Neuer Gesetzesartikel stärkt den Kindesschutz
Medienmitteilung vom 13. Mai 2026
Ab dem 1. Juli ist die gewaltfreie Erziehung von Kindern ausdrücklich im Schweizer Zivilrecht verankert. Der neue Gesetzesartikel markiert einen bedeutenden Schritt, insbesondere auch vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Kindesmisshandlungen. Mandy Falkenreck und Miroslav Cuskic, Dozierende im Bereich Kindesschutz an der OST – Ostschweizer Fachhochschule, sehen darin eine wichtige Grundlage für Prävention und Sensibilisierung.

Immer wieder sind Kinder körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt ausgesetzt oder von Vernachlässigung betroffen. Die Zahlen steigen von Jahr zu Jahr. So meldete das Zürcher Kinderspital Kispi im vergangenen Jahr 570 Fälle von Kindesmisshandlungen – ein trauriges Rekordhoch. Auch das Kinderschutzzentrum St.Gallen des Ostschweizer Kinderspitals verzeichnete über die letzten Jahre eine Zunahme der Fälle.
Auch ohne neue Strafen ein klares Zeichen
Ab Juli stellt ein neuer Artikel im Schweizer Zivilgesetzbuch unmissverständlich klar, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen sollen. Für Mandy Falkenreck und Miroslav Cuskic – beide dozieren an der OST – Ostschweizer Fachhochschule im Bereich Kindesschutz – schafft dies Orientierung für Fachpersonen und Gesellschaft.
Die Gesetzesanpassung bringe zwar keine zusätzliche Strafnorm mit neuen Sanktionsmassnahmen mit sich, doch sie habe eine wichtige Signalwirkung, sagt Miroslav Cuskic. «Nicht zuletzt kann sie dazu beitragen, dass die Politik mehr in die Prävention und Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen investiert», sagt er.
Gewalt bleibt im Gedächtnis des Kindes haften
Mandy Falkenreck betont: «Fachpersonen erhalten mit diesem neuen Artikel eine entscheidende Argumentationsgrundlage» – insbesondere in der Diskussion mit Eltern, die den Einsatz von Gewalt rechtfertigen. «Jetzt können sie klar aufzeigen, dass Gewalt nicht toleriert wird, weil sie der Entwicklung des Kindes nachweislich schadet», sagt sie. Auch vermeintlich harmlose Gewalt verändere die Beziehung zwischen Eltern und Kind nachhaltig und hafte im Gedächtnis des Kindes.
Meist ist Überforderung die Ursache
Gewalt gegenüber Kindern ist laut Falkenreck und Cuskic in den meisten Fällen auf Überforderungssituationen zurückzuführen. Umso wichtiger seien Präventionsangebote, die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft. Gleichzeitig gelte es, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Situation einzuordnen und sich Hilfe zu suchen.
Weiterbildungen im Bereich Kindesschutz
Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und geeignete Massnahmen einzuleiten, ist komplex und erfordert im Spannungsfeld unterschiedlicher Anforderungen fundierte Fachkompetenzen. Die Weiterbildungen an der OST – Ostschweizer Fachhochschule ermöglichen eine gezielte Vertiefung in diesem Themenfeld. So vermittelt der CAS Brennpunkt Kindesschutz praxisnahe Handlungskompetenzen, um die Lebensbedingungen betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien nachhaltig zu verbessern. Der CAS Kindes- und Erwachsenenschutz befähigt Fachpersonen, auch in herausfordernden Situationen und bei divergierenden Erwartungen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen professionell zu handeln. Der CAS Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag wiederum bietet eine praxisnahe Auseinandersetzung mit den Themen wie «Sozialhilfe», «Kindes- und Erwachsenenschutz» sowie verschiedenen rechtlichen Grundlagen.
Für Rückfragen:
- Mandy Falkenreck, IFSAR Institut für Soziale Arbeit und Räume, 058 257 18 79, mandy.falkenreck@ost.ch
- Miroslav Cuskic, ISAL Institut für Soziale Arbeit im Lebensverlauf, 058 257 37 95, miroslav.cuskic@ost.ch
- Michael Breu, Kommunikation OST, 058 257 44 66, michael.breu@ost.ch
- Ursula Ammann, Kommunikation Weiterbildung, 058 257 12 48, ursula.ammann@ost.ch
