Workation: Vorteil oder rechtliches Problem?

30.01.2025

Den Winter in der Schweiz hinter sich lassen und unter Palmen arbeiten – für viele Arbeitnehmende klingt das verlockend. Doch während flexible Arbeitsmodelle immer gefragter sind, verbieten viele Schweizer Unternehmen Workations im Ausland. Dr. iur. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht an der OST – Ostschweizer Fachhochschule, erklärt die rechtlichen Herausforderungen.

Workation
Am Meer zu arbeiten klingt nach einer grossen Verlockung, bringt aber das Klären einiger rechtlicher Fragen mit sich.

Rechtliche Hürden für Workations

Eine Workation kombiniert Arbeit und Urlaub, doch arbeitsrechtlich gibt es keine generelle Regelung. Unternehmen können sie im Arbeitsvertrag erlauben, ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht​.

Kommt es zum Rechtsstreit oder zum Sozialversicherungsfall, stellen sich zusätzliche Probleme – je nachdem, ob man sich in Europa oder weiter weg aufhält:

  • EU/EFTA: Abkommen zur Personenfreizügigkeit bieten gewisse Freiheiten, doch Rechtsstreitigkeiten könnten im Ausland ausgetragen werden​ müssen.
  • Ausserhalb der EU/EFTA: Bei Staaten ausserhalb der EU/EFTA führt besonders das Sozialversicherungsrecht dazu, dass Unternehmen Workations verbieten oder einschränken.

Auch steuerlich kann eine Workation problematisch werden: Längere Aufenthalte könnten Arbeitnehmende oder gar das Unternehmen im Ausland steuerpflichtig machen​. Zudem müssen Datenschutzrichtlinien beachtet werden​.

Workations mit Augenmass gestalten

Trotz rechtlicher Herausforderungen sollten Unternehmen den Wunsch nach Flexibilität nicht ignorieren. Schister rät, für EU/EFTA-Staaten klare Guidelines zu definieren. Workations in Drittstaaten bergen hingegen so viele Unsicherheiten, dass er Unternehmen rät, diese nur sehr zurückhaltend und nach eingehender Prüfung zu erlauben.

Für Länder wie Deutschland, Österreich oder andere EU/EFTA-Staaten ist es relativ einfach, rechtliche Guidelines zu finden und Regelungen zu erarbeiten. Daher würde ich Unternehmen raten, den Aufwand für rechtliche Abklärungen zu betreiben und die Arbeit in diesen Staaten zu ermöglichen.

Dr. iur. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht

Dr. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht an der OST

Fazit: Ein kurzes Checken von E-Mails im Ausland ist unproblematisch – längere Workations hingegen sollten gut geprüft und geregelt werden​.

CAS Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie mit vielen Fallstricken. Im CAS Arbeitsrecht gewinnen die Teilnehmenden einen Überblick über die geltenden Bestimmungen und lernen, arbeitsrechtliche Problemstellungen gezielt zu bearbeiten, um rechtlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.

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Workation: Vorteil oder rechtliches Problem?

30.01.2025

Den Winter in der Schweiz hinter sich lassen und unter Palmen arbeiten – für viele Arbeitnehmende klingt das verlockend. Doch während flexible Arbeitsmodelle immer gefragter sind, verbieten viele Schweizer Unternehmen Workations im Ausland. Dr. iur. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht an der OST – Ostschweizer Fachhochschule, erklärt die rechtlichen Herausforderungen.

Workation
Am Meer zu arbeiten klingt nach einer grossen Verlockung, bringt aber das Klären einiger rechtlicher Fragen mit sich.

Rechtliche Hürden für Workations

Eine Workation kombiniert Arbeit und Urlaub, doch arbeitsrechtlich gibt es keine generelle Regelung. Unternehmen können sie im Arbeitsvertrag erlauben, ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht​.

Kommt es zum Rechtsstreit oder zum Sozialversicherungsfall, stellen sich zusätzliche Probleme – je nachdem, ob man sich in Europa oder weiter weg aufhält:

  • EU/EFTA: Abkommen zur Personenfreizügigkeit bieten gewisse Freiheiten, doch Rechtsstreitigkeiten könnten im Ausland ausgetragen werden​ müssen.
  • Ausserhalb der EU/EFTA: Bei Staaten ausserhalb der EU/EFTA führt besonders das Sozialversicherungsrecht dazu, dass Unternehmen Workations verbieten oder einschränken.

Auch steuerlich kann eine Workation problematisch werden: Längere Aufenthalte könnten Arbeitnehmende oder gar das Unternehmen im Ausland steuerpflichtig machen​. Zudem müssen Datenschutzrichtlinien beachtet werden​.

Workations mit Augenmass gestalten

Trotz rechtlicher Herausforderungen sollten Unternehmen den Wunsch nach Flexibilität nicht ignorieren. Schister rät, für EU/EFTA-Staaten klare Guidelines zu definieren. Workations in Drittstaaten bergen hingegen so viele Unsicherheiten, dass er Unternehmen rät, diese nur sehr zurückhaltend und nach eingehender Prüfung zu erlauben.

Für Länder wie Deutschland, Österreich oder andere EU/EFTA-Staaten ist es relativ einfach, rechtliche Guidelines zu finden und Regelungen zu erarbeiten. Daher würde ich Unternehmen raten, den Aufwand für rechtliche Abklärungen zu betreiben und die Arbeit in diesen Staaten zu ermöglichen.

Dr. iur. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht

Dr. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht an der OST

Fazit: Ein kurzes Checken von E-Mails im Ausland ist unproblematisch – längere Workations hingegen sollten gut geprüft und geregelt werden​.

CAS Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie mit vielen Fallstricken. Im CAS Arbeitsrecht gewinnen die Teilnehmenden einen Überblick über die geltenden Bestimmungen und lernen, arbeitsrechtliche Problemstellungen gezielt zu bearbeiten, um rechtlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.