Studierende des Master Wirtschaftsinformatik an der OST

Gebühren und Anmeldung

Anmeldung

Das Bewerbungsdossier für das Master-Studium in Wirtschaftsinformatik an der OST umfasst:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Nachweise der Bachelor-Studienleistungen (Diplom, Diploma Supplement, ECTS-Abschriften, Notenausweise)
  • Motivationsschreiben

Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen haben, können die fehlenden Unterlagen bis zu Beginn des Master-Studiums nachreichen.

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. Mai. Spätere Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, falls freie Plätze verfügbar sind. Zulassungs- bzw. Eintrittsgespräche werden laufend geführt.

Gebühren

Zulassungskosten

  • Anmeldegebühr CHF 200.- (einmalig)
    Die Anmeldegebühr als Bearbeitungsaufwand wird nicht zurückerstattet.

Studiengebühren

  • Semestergebühr (je Semester): CHF 800.– [1]
  • Semestergebühr Langzeitstudierende (je Semester): CHF 1'300.– [2]
  • Semestergebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz (je Semester): CHF 1'300.– [2]
  • Semesterpauschale für beurlaubte Studierende (je Semester): CHF 200.– 

Nicht inbegriffen in den Studiengebühren sind Prüfungskosten der internationalen Sprachprüfungen sowie Reise-, Verpflegungs- und Unterhaltskosten im Rahmen von Exkursionen, Blockseminaren etc.

Weitere Kosten

  • Mitgliederbeitrag Verein Studierende OST (je Semester): CHF 12.–
  • Campuscard (bei Verlust): CHF 20.–
  • Schliessfachschlüssel (Depot) CHF 50.– 
  • Kopien/Ausdruck: (Eigenfinanzierung)
  • Lehrmittel: (Eigenfinanzierung)

Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung sowie im Dokument Gebührentarif für Administrativgebühren.

[1] Studierende, die zur Zeit der Erlangung des anerkannten Berufsmaturitätszeugnisses oder gleichwertigen Ausweises Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hatten.

[2] Studierende, welche die Limite der max. abgerechneten Anzahl ECTS-Punkte überschreiten: Bachelor max. 210 ECTS, Master max. 150 ECTS. Die durch eine andere Fachhochschule bereits abgerechneten ECTS (gem. Abbrechungsblatt) werden zu dieser Limite hinzugezählt. 

[3] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. 

Stipendien

Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung einer bewerbenden Person oder ihren Eltern nicht zugemutet werden können.

Weitere Stipendien-Möglichkeiten: