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Forschungsprojekt

Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten

Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) untersuchte das IRAP den Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und Siedlungsentwicklung nach innen. Das Projekt zeigt auf, wie mit der aktuellen Überarbeitung der Lärmschutzanforderungen im Umweltschutzrecht, Innenentwicklung durch eine sorgfältige Freiraumplanung und akustische Massnahmen auch an lärmbelasteten Standorten qualitätsvoll umgesetzt werden kann.

Innenentwicklungsprojekte scheiterten in den letzten Jahren oft an den strengen Lärmschutzvorschriften. Während die Gesetzgebung einerseits fordert, dass Siedlungsentwicklung nach innen an zentralen, gut erschlossenen Lagen erfolgen soll, sind genau diese Gebiete oft von erheblicher Lärmbelastung betroffen. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte verhinderte in solchen Situationen so manches ansonsten wünschenswertes Innenentwicklungsprojekt.

Um diesen Zielkonflikt zu entschärfen, hat der Gesetzgeber die entsprechenden Vorschriften im Umweltschutzgesetz (Art. 24 USG) überarbeitet. Neu können Abweichungen vom Lärmschutz zugelassen werden, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss nachgewiesen werden, dass ein überwiegendes Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen besteht, dass in der Nähe geeignete Freiräume zur Erholung bestehen und dass akustische Massnahmen an der Erschliessung, dem Gebäude und dem Umfeld vorgesehen werden, die zu einer angemessenen Wohnqualität beitragen. Mit diesen Änderungen sollen künftig auch an lärmbelasteten Standorten qualitätsvolle Innenentwicklungsvorhaben umgesetzt werden können.

Das Projekt, welches das IRAP im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) bearbeitete, beschäftigte sich mit der Frage, wie diese überarbeitete Gesetzgebung aus fachlicher Sicht angewendet werden soll und was dies für Planende konkret bedeutet. Es ging darum, aufzuzeigen, welche Qualitäten im Freiraum und in der akustischen Qualität anzustreben sind und welche konkreten Handlungsansätze, Gestaltungskonzepte und interdisziplinären Ansätze angewendet werden können. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere beleuchtet, wie die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen in bestehende kommunale Planungsprozesse und Instrumente integriert werden kann und wie Synergien zu anderen Aufgabenbereichen der kommunalen Raumentwicklung genutzt werden können.

Das aus dem Projekt resultierende Fachkompendium entstand in einem iterativen Prozess aus Literaturrecherche und Austausch mit Fachpersonen der Bundesämter für Umwelt, Raumentwicklung und Wohnungswesen sowie mit Experten der EMPA und der Hochschule Luzern (HSLU) aus den Bereichen Lärm, Akustik und Soziale Arbeit. Darüber hinaus sind wichtige Rückmeldungen aus der kantonalen Fachstellenleiterkonferenz Lärm eingeflossen. Der Bericht stützt sich auf eine breite fachliche Basis und vereint wissenschaftliche Erkenntnisse mit Praxiswissen.

Das Kompendium richtet sich als fachliche Erläuterung des revidierten Gesetzesartikels und praxisnahes Hilfsmittel primär an Fachplaner:innen und Behörden, die mit einem Anwendungsfall von Art. 24 USG betraut sind. Damit sollen zum einen die Umsetzung in der Planung und zum anderen die Beurteilung durch die zuständigen Stellen vereinfacht werden.

Projektfinanzierung:

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Kooperation:

Bundesamt für Umwelt (BAFU) 
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) 
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) 
Hochschule Luzern (HSLU)
Kantonale Fachstellenleiterkonferenz Lärm