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angewandte Künstliche Intelligenz visualisiert mit einer Hand, welche einen leuchtenden Würfel hält

News «Angewandte Künstliche Intelligenz»

Alle Neuigkeiten zum interdisziplinären Schwerpunkt «Angewandte Künstliche Intelligenz» an der OST – Ostschweizer Fachhochschule.

KI im Arbeitsalltag: Was ist erlaubt – und was nicht?

16.10.2025

Immer mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz für Personalentscheide. Der rechtliche Rahmen in der Schweiz hinkt jedoch hinterher – mit Folgen für Arbeitnehmende.

Darf KI über Entlassungen entscheiden?
Darf KI über Entlassungen entscheiden und kann man dagegen angehen?

Entlassung per Algorithmus?

Mehr als 80 Prozent der Schweizer Führungskräfte haben 2024 KI eingesetzt, um Effizienz und Gewinn zu steigern. Im Personalbereich wird KI bereits zur Auswahl von Bewerbungen, zur Leistungsbewertung und sogar für Kündigungsentscheide verwendet. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmende? Dr. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht an der OST – Ostschweizer Fachhochschule, ordnet ein: «KI ist in der Schweiz praktisch nicht reguliert und dementsprechend gibt es kaum Gesetze oder eine Rechtsprechung, wie KI im Arbeitsprozess eingesetzt werden darf. Wenn ich entlassen werde, weil eine KI-Anwendung meine Leistung als zu schlecht einstuft und ich das herausfinde, habe ich trotzdem keinen Anspruch, wieder eingestellt zu werden.»

Einwilligung meist Voraussetzung

Oft geben Bewerbende bei Online-Plattformen ihre Einwilligung zur KI-Nutzung ab – ohne genau zu wissen, wozu. Doch laut Datenschutzgesetz haben sie das Recht auf Auskunft, wenn sie erfahren möchten, wie ihre Daten verarbeitet wurden. «Wenn Personalentscheide mithilfe von KI gefällt werden, brauchen Unternehmen die Einwilligung der Bewerbenden», erklärt Roman Schister. Ohne diese Einwilligung muss ein Mensch die Entscheidung der KI überprüfen.

«Wenn ich entlassen werde, weil eine KI-Anwendung meine Leistung als zu schlecht einstuft und ich das herausfinde, habe ich trotzdem keinen Anspruch, wieder eingestellt zu werden.»

Dr. Roman Schister, Kursleiter des CAS Arbeitsrecht an der OST

Besserer Schutz für Arbeitnehmende in der EU

Mit dem Artificial Intelligence Act gelten in der EU seit August 2024 strenge Regeln für sogenannte Hochrisikosysteme. Darunter fallen auch KI-Anwendungen im Personalwesen. In der Schweiz hingegen greift aktuell vor allem das Datenschutzrecht. Schister sieht dennoch Bewegung: «Die Schweizer KI-Regulierung soll kompatibel mit dem EU-Recht sein.» Erste gesetzliche Anpassungen sind geplant, bis zu deren Inkrafttreten wird es jedoch noch Jahre dauern.

Komplexes Thema mit hoher Relevanz

Der Zertifikatskurs (CAS) Arbeitsrecht der OST vermittelt fundiertes Wissen über arbeitsrechtliche Fragen – auch im Hinblick auf neue Technologien wie KI. Der CAS startet am 31. Oktober 2025. Spezifische Seminare, etwa zum Thema Datenschutz in der Personalabteilung, gehen auf aktuelle Herausforderungen ein. Klar ist: Je stärker KI den Arbeitsalltag prägt, desto wichtiger wird ein klarer rechtlicher Rahmen.

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