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In unsicheren Zeiten: der Zusammenhang von Going Concern und Liquiditätsplanung/Finanzplanung

25.03.2026

Gerade in unsicheren Zeiten ist eine vorausschauende Finanz- und Liquiditätsplanung entscheidend für die nachhaltige Unternehmensführung. Sie bildet eine wichtige Grundlage, um die Annahme der Unternehmensfortführung zu stützen und notwendige Massnahmen frühzeitig und nachvollziehbar abzuleiten.

1. Der Zusammenhang

Viele Unternehmen in der Schweiz haben aktuell mit Fragen der künftigen Unsicherheit zu tun. Eine Finanzplanung ist unter erschwerten Bedingungen zu erstellen und getroffene Annahmen und Schätzungen von heute sind morgen bereits überholt. Dennoch sollte ein im Gesetz normierter Grundsatz der nachhaltigen finanziellen Führung nicht unterschätzt werden: Wenn die Liquidität knapp wird, so kann es zu Problemen beim Going Concern kommen.

Natürlich steht die Liquiditätssteuerung immer im Vordergrund, aber eine knappe Liquidität kann – wenn sie zu wenig Beachtung erfährt – eine mögliche Krisensituation wesentlich verschärfen. Denn es gilt: Wenn die Liquidität knapp wird, so müssen doch ernsthafte Zweifel am Going Concern aufkommen.

2. Was heisst Going Concern?

Der Begriff Going Concern (deutsch: Annahme der Unternehmensfortführung) ist ein zentrales Konzept im Rechnungswesen und in der Unternehmensbewertung. Er bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft fortführt – also weder verkauft noch liquidiert wird. Nach Art. 958a Abs. 1 OR bedeutet dies konkret, dass die Unternehmensfortführung ohne Zweifel angenommen werden kann. Konkret hat dies zur Folge, dass die Buchwerte als verlässlich angenommen werden dürfen. Es besteht eine Vermutung, dass die Werte als vertrauenswürdig betrachtet werden dürfen.

Wenn die Annahme nicht fortgeführt werden kann, so sind die Buchwerte zu Liquidationswerten zu führen. Das hat zur Folge, dass hohe Abschreibungen und Rückstellungen die Gefahr erhöhen, dass eine Unterbilanz oder gar eine Überschuldung zu Tage tritt. Die Gefahr wird somit erhöht und es besteht die akute Gefahr eines Konkurses oder einer Illiquidität.

Wenn jedoch Zweifel aufkommen, so ist im Anhang zu erklären, dass Zweifel bestehen. Die finanziellen Folgen sind nach Art. 958a Abs. 3 OR zu beschreiben. Das Gesetz lässt offen, bis zu welchem Grad Zweifel bestehen dürfen, damit die Annahme der Unternehmensfortführung noch gegeben ist. Die entscheidende Frage ist daher, was braucht es, damit die Annahme noch gehalten werden kann, auch wenn Zweifel bestehen.

Autor

Prof. Dr.oec. HSG Marco Gehrig ist Professor am Kompetenzzentrum für Accounting und Corporate Finance

3. Wann kann die Annahme zur Unternehmensfortführung noch gehalten werden?

Hier kommt der Finanz- und Liquiditätsplan ins Spiel und bildet dabei das zentrale Instrument, damit die Annahme noch gehalten werden kann. Ein Finanzplan zeigt die Entwicklung der Vermöges-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage für die nächsten 12 Monate auf. Ein Liquiditätsplan hingegen zeigt die Entwicklung der kurzfristigen Liquidität auf.

Beide Instrumente sind in Zeiten von unsicherer Planung von zentraler Bedeutung. Sie bilden die Grundlage, mit welcher die Annahme noch vertretbar ist, obwohl Zweifel bestehen. Sie sollten eine Entwicklung zeigen und auch darlegen, wie mögliche Verbesserungsmassnahmen greifen.

Wenn beispielsweise Forderungsverzichte von Seiten Kapitalgeber oder Restrukturierungsmassnahmen geplant sind, dann sollte sich dies in einer Verbesserung von wesentlichen Kennzahlen niederschlagen. Anstelle eines Gefühls sollten sich die Entscheidungen in messbaren Grössen darlegen. Auch in Bezug auf die Kommunikation gegenüber Adressaten der Jahresrechnung kann so ersichtlich gemacht werden, wie sich ein Unternehmen über die nächsten Monate entwickeln kann.

Der Finanz- und Liquiditätsplan basiert auf wesentlichen Annahmen und Schätzungen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese Annahmen und Schätzungen nicht zu einseitig und unbegründet festgelegt werden. Jede Grösse sollte eine wohlüberlegte Entscheidung und Festlegung sein. Hierbei sollte man den Grundsätzen ordnungsgemässer Rechnungslegung folgen: Die Annahmen und Schätzungen sollten nachvollziehbar, vorsichtig, klar und vollständig festgelegt werden. 

4. Fazit

Es zeigt sich: Planung ist wesentlich, weil man damit seiner finanziellen Unternehmensführung Ausdruck verleiht. Trotz aller Kritik an der Problematik der Unmöglichkeit der Schätzung der Zukunft ist doch ein Faktum ins Zentrum zu rücken: Prognose bedeutet Aussage über das mögliche Morgen, Planung bedeutet vielmehr eine aktive Gestaltung der Zukunft, was im Einflussbereich der Unternehmensführung ist. Daher: Der Zusammenhang zwischen Going Concern und Finanzplanung ist zentral und wesentlich, gerade in kritischen Zeiten.