Zulassung

Für die Zulassung zum Bachelor-Studium in Management und Recht an der OST ist einer der nachstehenden formalen Bildungsabschlüsse erforderlich:

Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung

Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft (empfohlen) oder Typ Dienstleistung (ehemals gewerbliche Berufsmaturität) sind zum Bachelor-Studium an der OST berechtigt.

Andere Berufsmaturität sowie gymnasiale Maturität

Bei einer Berufsmaturität anderer Richtung sowie bei der Gymnasial- oder Fachmaturität muss ein Nachweis (Arbeitsbestätigung) über mindestens 12 Monate Arbeitswelterfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erbracht werden.

Abschluss einer Höheren Fachschule HF

Zulassung im 1. Semester für den Studiengang Bachelor of Science in Management und Recht:

Mit einem HF-Abschluss einer anerkannten Höheren Fachschule gemäss Berufsbildungsgesetz BBG ist eine Zulassung im 1. Semester möglich, sofern Sie zusätzlich mindestens 12 Monate kaufmännische Berufserfahrung (Beschäftigungsumfang 100%) nachweisen können.

Direkteintritt ins Hauptstudium:

Mit folgenden HF-Abschlüssen sowie mind. 12 Monaten kaufmännischer Berufserfahrung (Beschäftigungsumfang 100%) ist grundsätzlich mittels Passerelle ein Eintritt in das Hauptstudium (3. Semester) des Studiengangs in Management und Recht möglich, wobei einzelne Rechtsmodule der Grundstufe im Umfang von 24 Credits noch nachzuholen sind.

  • Betriebswirtschafter/in HF
  • Bankwirtschafter/in HF
  • Diploma in Hotel and Restaurant Management
  • Hôtelier/ière-Restaurateur/trice HF
  • Marketingmanager/in HF
  • Tourismusfachmann/-frau HF
  • Techniker/in HF Unternehmensprozesse
  • Versicherungswirtschafter/in HF
  • Fachfremde HF-Diplome
  • Rechtsfachfrau/Rechtsfachmann HF

Bei fachfremden HF-Diplomen einer anerkannten Höheren Fachschule gemäss Berufsbildungsgesetz BBG muss ein Nachweis (Arbeitsbestätigung) über mindestens 12 Monate Arbeitswelterfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erbracht werden.

Ein verkürztes Studium ist bei fachfremden HF-Diplomen nicht möglich.

Weitere Informationen zur Studienberechtigung von Diplomen Höherer Fachschulen (HF) oder einen Termin für eine individuelle Beratung erhalten Sie auf Anfrage über die Studienadministration.

Hochschulzulassungen aus EU-Ländern

Hochschulzulassungen aus EU-Ländern werden bei nachgewiesener kaufmännischer Berufspraxis analog zu den eidgenössischen Abschlüssen anerkannt. Ausserdem ist für Studieninteressierte mit einer fremdsprachigen Fachhochschulzulassung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen auf Niveau C1 sowie von Englischkenntnissen auf Niveau B2 zwingend. (Englisch: z. B. First Certificate oder Pearson Test of English Level 3.)

Andere Vorbildungen

Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungen können aufgenommen werden, wenn sie gleichwertige schulische und berufliche Kenntnisse ausweisen. Die Studiengangleitung entscheidet im Einzelfall über die Gleichwertigkeit. Sie kann die Aufnahme an den Nachweis knüpfen, dass weitere schulische Leistungen und/oder berufliche Erfahrungen zu erbringen sind.

Empfohlene Vorkenntnisse

Fremdsprachenkenntnisse

Englischnachweis auf Niveau B2 (z. B. Cambridge First Certificate oder Pearson Test of English,
Level 3).

Vorbereitungskurs Finanzbuchhaltung

Angehenden Studierenden, die in Finanzbuchhaltung noch nicht sattelfest sind, bieten wir einen Vorbereitungskurs im Modul an. Um abzuklären, ob der Besuch eines Vorbereitungskurses empfehlenswert ist, bitten wir Sie, vor der Anmeldung den Selbsteinstufungstest zu lösen und sich anhand der Musterlösung einzustufen.

Der Vorbereitungskurs Finanzbuchhaltung findet erst vor dem Frühlingssemester statt. Daher werden die Unterlagen und Informationen dazu zu einem späteren Zeitpunkt folgen (im Verlaufe des 1. Semesters).

Kursdaten und Gebühren Vorbereitungskurs Finanzbuchhaltung

Selbsteinstufungstest Finanzbuchhaltung

Angehenden Studierenden, die in Finanzbuchhaltung noch nicht sattelfest sind, bietet die OST einen Vorbereitungskurs an. Um die eigenen Kenntnisse einschätzen zu können, sollten vor einer Anmeldung nachfolgende Selbsteinstufungstests gelöst werden.