Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Die Rahmenbedingungen an der OST – Ostschweizer Fachhochschule sollen so ausgestaltet sein, dass sich Beruf und Privatleben gut vereinbaren lassen. Hochschulangehörige mit Kindern sollen im Einklang mit ihren familiären Bedürfnissen arbeiten oder studieren können. Für Mitarbeitende, die kranke oder betagte Angehörige betreuen, werden möglichst individuelle Lösungen gesucht.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir bieten Ihnen Informationen zu ausserfamiliären Kinderbetreuungsangeboten und weiteren Themen wie:
- Kinderkrippen, Kinderhorte
- Vermittlungsstellen für Tagesfamilien, Kinderfrauen
- Kinderhütedienste (z. B. wenn ein Kind krank ist)
- Elternschaft, Familie und Beruf
Krippenplätze für Hochschulangehörige
Allen Hochschulangehörigen stehen die Globi-Kinderkrippen in St.Gallen (Böcklinstrasse 14 und Otmarquartier), in Winkeln, Gossau und Oberbüren zur Verfügung.
Die Krippen bieten Platz für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt. Sie stehen auch Hochschulangehörigen offen, die nicht in der Stadt St.Gallen bzw. in der Gemeinde wohnen. Es gelten die Tarifbestimmungen der Stadt St.Gallen bzw. der Gemeinde.
Wir empfehlen Ihnen ein erstes Informationsgespräch mit Ursula Graf vom Stabsbereich Diversität und Chancengleichheit (ursula.graf@ost.ch). Melden Sie sich direkt bei der Kinderkrippe an und geben Sie bei der Anmeldung bekannt, dass Sie an der OST studieren oder arbeiten. Information/Anmeldung: www.globikinderkrippen.ch
Kinderbetreuung im Notfall
Wenn ein Notfall wegen Krankheit, Unfall oder einer schwierigen Lebenssituation eintritt, kann eine Kinderbetreuung zu Hause Unterstützung bieten.
Folgende Stellen vermitteln im Notfall Kinderbetreuung zu Hause:
- Schweizerisches Rotes Kreuz im Kanton St.Gallen
- Frauenzentrale St.Gallen in der Stadt St.Gallen
Kinderbetreuungsfonds für Studierende
Der Kinderbetreuungsfonds bietet Studierenden die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für die familienexterne Kinderbetreuung zu beantragen.
Sie können finanzielle Unterstützung beziehen,
- damit Sie nach der Geburt das Studium nicht abbrechen müssen,
- um die Kinderbetreuung bis zum Ende des Studiums sicherzustellen,
- wenn ein Engpass bei der Finanzierung einer Kinderbetreuung auftritt.
Antragsberechtigt sind Studierende der OST – Ostschweizer Fachhochschule.
Die Unterlagen für das schriftliche Gesuch erhalten Sie bei Ursula Graf vom Stabsbereich Diversität und Chancengleichheit (ursula.graf@ost.ch).
Pflegebedürftige Angehörige
Für Mitarbeitende, die kranke, behinderte oder betagte Angehörige betreuen oder pflegen, stellen sich unterschiedliche Problemlagen und Herausforderungen. Die Hochschule ist bemüht, individuelle Lösungen mit den Betroffenen zu finden.
Wichtige Informationen finden Sie im Merkblatt für Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Angehörigen, bei Pro Senectute, dem Schweizerischen Roten Kreuz und unter Work & Care.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Cornelia Bruggmann von der Personalabteilung zur Verfügung: cornelia.bruggmann@ost.ch.
Gesundheitsförderung für Mitarbeitende
Eine gute Work-Life-Balance zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Privatleben ist der OST – Ostschweizer Fachhochschule ein Anliegen. Dazu gehören auch Sport- und Entspannungsmöglichkeiten, ein gesundheitsförderliches Verhalten und Beratungsangebote.
Folgende Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung stehen Ihnen zur Verfügung: