Schau in den
Spiegel der
Gesellschaft.
Semesterinfos Praxis
Frühlingssemester 2025
Wie in der letzten Ausgabe angekündigt, sind die «Semesterinfos Praxis» ab sofort direkt auf dieser Webseite (siehe Infobox rechts) abonnierbar. Praxisausbildungspersonen, mit denen in den letzten Semestern eine Zusammenarbeit mit der OST bestanden hat, wurden durch uns bereits dem Abonnentenstamm zugefügt und erhalten deshalb das entsprechende Mail automatisch. Selbstverständlich kann das Abonnement jederzeit gekündigt werden. Falls Sie die «Semesterinfos Praxis» nicht mehr benötigen, können Sie das Mailing jederzeit mit einer kurzen Nachricht an praxisausbildung-sa@ost.ch abbestellen. Wir hoffen, dass dieses proaktive Informationsmanagement den Bedürfnissen unserer Praxisausbildungsorganisationen und -personen entspricht.
Praxisstellenbörse für HS25
Am Freitag, 7. Februar 2025 ist Markteröffnungstermin für die Stellensuche der Praxismodule im HS25. Bitte denken Sie daran, Ihre bestehenden Stellenausschreibungen rechtzeitig zu aktualisieren oder allfällige neue Stellen zu erfassen. Hierfür steht Ihnen auf der Website der Praxisausbildung eine Anleitung zur Verfügung. Zur besseren Orientierung empfehlen wir, im Titel der Stellenausschreibung jeweils direkt anzugeben, für welches Semester die Stelle ausgeschrieben ist. Bei Unklarheiten ist claudia.hohl@ost.ch gerne behilflich.
Neue Version der «Bestimmungen zur Praxisausbildung» ab FS25
Die Bestimmungen zur Praxisausbildung liegen ab FS25 in einer neuen Version vor. Kleinere inhaltliche Anpassungen, die in den letzten Semestern fortlaufend kommuniziert wurden, sind hierbei nun eingearbeitet worden. Zudem haben wir einige Aspekte präzisiert - z.B. welche Teilaufgaben die jeweilige Praxisausbildungsperson bei Bedarf an Alltagsbegleitungen delegieren kann bzw. welche nicht delegierbar sind. Aufgrund vieler Rückfragen in den letzten Jahren, haben wir uns zudem entschieden, eine Einschätzung des Zeitaufwandes für die PA-Begleitung anzugeben, die auf ca. 15% eines 100% Arbeitspensums lautet, und je nach Anzahl der begleiteten Studierenden, dem Ausbildungssetting und der Ausbildungsphase, leicht variieren kann. Zur besseren Übersicht der Abläufe und Aufgaben der unterschiedlichen Beteiligten der Praxisausbildung, haben wir entsprechende Tabellen in die Bestimmungen eingearbeitet.
Wechsel von Praxisausbildungspersonen in laufenden Dreiecksvereinbarungen
Bisher erforderte der Wechsel einer Praxisausbildungsperson während eines Praxismoduls oder einer Ausbildungsanstellung im praxisbegleitenden Studium eine Vertragsänderung mit dem entsprechenden Formular. Neu kann ein solcher Wechsel stattdessen unbürokratisch per Mail an praxisausbildung-sa@ost.ch mitgeteilt werden. Ebenfalls gemeldet werden muss eine Stellvertretung während eines temporären Unterbruchs der PA-Tätigkeit von mehr als einem Monat.
Einreichefristen für Dreiecksvereinbarungen und Anmeldeformulare Praxismodul
Bisher haben wir Dreiecksvereinbarungen für Praxismodule - bzw. die entsprechenden PM-Anmeldeformulare der praxisbegleitend Studierenden - jeweils bis direkt vor dem Start des Praxismoduls akzeptiert. Die zunehmend sehr späten Einreichungen sind mit den vorhandenen Ressourcen inzwischen leider nicht mehr bewältigbar. Spätester Zeitpunkt für den Upload der Dokumente ist deshalb ab sofort Ende KW51 für Praxismodule des Frühlingssemesters, bzw. Ende KW26 für Praxismodule des Herbstsemesters. Nach wie vor lautet die Empfehlung jedoch sowieso, die Vereinbarungen bzw. Formulare jeweils so rasch wie möglich einzureichen.
Runder Tisch für Praxisausbildungspersonen am 14.05.25
Gerne machen wir Sie bei dieser Gelegenheit auf den nächsten Runden Tisch für Praxisausbildungspersonen vom 14.05.25 aufmerksam, für den Sie sich hier anmelden können. Thematisch werden wir uns mit verschiedenen Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Praxisausbildung befassen.
Reminder Upload-Funktion für Dreiecksvereinbarung und Qualifikationsformular
Gerne machen wir nochmals darauf aufmerksam, dass Dreiecksvereinbarungen und Qualifikationsformulare auf unserer Website als PDF hochgeladen werden müssen.
Upload Dreiecksvereinbarung
Upload Qualifikationsformular
Die Dokumente müssen handschriftlich unterzeichnet und dann eingescannt werden; das Einkopieren digitaler Unterschriften ist juristisch nicht zulässig. Ein Upload der Formulare durch Studierende ist nicht zulässig.
Alle Informationen und Dokumente zur Praxisausbildung finden Sie auf unserer Website Praxisausbildung im Bachelor Soziale Arbeit | OST
Tipp: Speichern Sie den Link am besten als Favorit in Ihrem Internet-Browser, um jederzeit unkompliziert darauf zugreifen können.